1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Regensburger Hofflohmärkten (Veranstalterin: Anna Weinzierl) und den Teilnehmern an den Regensburger Hofflohmärkten. Mit der Anmeldung eines Hofes bzw. dem Abschluss des Bestellvorganges gelten diese Bedingungen als vereinbart.
1.2 Die Veranstalterin setzt voraus, dass der Teilnehmer die Anmeldung des Hofes mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung abgesprochen hat. Außerdem ist ein gewerblicher Verkauf sowie der Verkauf auf öffentlichen Flächen verboten.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Hof-Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages mit dem Inhalt an der Teilnahme an den Regensburger Hofflohmärkten verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die auf der Homepage abrufbaren Informationen zum Impressum / Datenschutz an. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von den Regensburger Hofflohmärkten in Schrift- oder Textform bestätigt wird.
2.2 Auf dieser Website können die Teilnehmer ihren Hof über einen Online-Shop anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt 12 € und beinhaltet die Markierung sowie Auflistung auf einer interaktiven Karte, so dass die Flohmarktgänger gezielt die teilnehmenden Höfe ansteuern können. Außerdem werden die Einnahmen zur Bewerbung der Veranstaltung verwendet.
2.3 Der Teilnehmer kann die Hof-Anmeldung über die Schaltfläche "In den Einkaufswagen" in den Warenkorb legen. Im Folgenden kann der Bestellvorgang über die Schaltfläche "Zur Kasse gehen" abgeschlossen werden. Diese Schaltfläche erscheint außerdem, wenn der Teilnehmer auf das Symbol des Warenkorbes klickt.
2.4 Im Bestellformular kann der Teilnehmer seine Kontaktdaten, die Hofadresse sowie die Zahlungsinformationen eingeben und die Bestellung über die Schaltfläche "Bestellung" abschließen.
2.5 Nach Abschluss der Bestellung erhält der Teilnehmer per Mail eine automatische Bestellbestätigung, in der die Artikelnummer, der Rechnungspreis sowie die Hofadresse aufgeführt sind. In einer zweiten Mail erhält der Teilnehmer eine Rechnung im PDF-Format. Dabei handelt es sich um keine automatisierte Nachricht, so dass die Zusendung der Rechnung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
3. Anmeldegebühr / Lieferung
Die Anmeldegebühr beinhaltet keine Anrechnung von Umsatzseuter gemäß Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Anmeldegebühr beträgt 12 € und umfasst die Markierung sowie Auflistung auf einer interaktiven Karte, so dass die Flohmarktgänger gezielt die teilnehmenden Höfe ansteuern können. Außerdem werden die Einnahmen für Werbezwecke der Veranstaltung verwendet. Bei der Anmeldung handelt es sich um eine Teilnahmebestätigung, so dass keine Lieferkosten anfallen.
4. Termine
Nur die offizielle Webseite der Regensburger Hofflohmärkte (www.rhfm.de) enthält die verbindlichen Anfangszeiten der Veranstaltungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Die Regensburger Hofflohmärkte finden unabhängig vom Wetter statt.
5. Datenschutzbestimmungen
5.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Der Kunde hat das Recht auf Widerspruch der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, Sperrung bestrittener Daten, Löschung unzulässig gespeicherter oder nicht mehr erforderlicher Daten und Berichtigung unrichtiger Daten.
5.2 Sofern der Kunde die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Regensburger Hofflohmärkte informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
6. Widerruf
6.1 Die Teilnahme an den Regensburger Hofflohmärkten kann bis zum jeweiligen Anmeldeschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Die Anmeldegebühr von 15 € wird in Absprache rückerstattet.
6.2 Im Falle eines Widerrufes nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit den Regensburger Hofflohmärkten auf:
6.3 Die Regensburger Hofflohmärkte finden bei jedem Wetter statt! Bei schlechtem Wetter kann auf überdachte Flächen, Hausflure oder auf den Gebrauch von Schirmen / Planen / Pavillons ausgewichen werden. Allerdings ist es jedem Teilnehmer selbst überlassen, ob und wie die Durchführung bei schlechtem Wetter abläuft.
8. Haftung
8.1 Die Teilnehmer haften für ihren bei den Regensburger Hofflohmärkten angemeldeten Veranstaltungsort (z.B. Hof, Garten, Garage, Gemeinschaftfläche etc.) selbst.
8.2 Für Schäden, die ein Besucher während einer Veranstaltung der Regensburger Hofflohmärkte erleidet, haftet die Veranstalterin Anna Weinzierl nicht.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen ist, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.